AGB
§ 1 Auftrag und Tätigkeit
Apart Immobilien wird mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss
Apart Immobilien wird mit dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss
eines notariellen Kaufvertrages und bzw. oder mit der Vermittlung eines
solchen Kaufvertrages für ein wie oben beschriebenes Kaufobjekt oder
Mietobjekt beauftragt.
§ 2 Höhe und Voraussetzung der Maklerprovision
Mietobjekt beauftragt.
§ 2 Höhe und Voraussetzung der Maklerprovision
Kommt es, aufgrund unserer Tätigkeit, zum Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten
(sogenannter Hauptvertrag), so ist der Auftraggeber zur Zahlung einer
Vergütung in Höhe von 4,00 % (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) des
gemäß notariellem Kaufvertrag
gemäß notariellem Kaufvertrag
festgelegten Kaufpreises an Apart Immobilien verpflichtet. Bei Vermietungen ist
eine Provision von 2 Kaltmieten (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
nach Abschluss des Mietvertrages fällig.
eine Provision von 2 Kaltmieten (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
nach Abschluss des Mietvertrages fällig.
Damit sind weiteren Ersatz für Aufwendungen und Auslagen abgegolten.
Die Provision entsteht auch dann, wenn ein notarieller Kaufvertrag
aufgrund der Tätigkeit der Apart Immobilien zustandekommt, obwohl von der
Beschreibung in § 1 abweichend. Gleichermaßen ist die
Provisionentstehung unbeschadet etwaiger sonstiger Voraussetzungen
nicht davon abhängig, wenn lediglich ein Hauptvertrag über einen realen
oder ideellen Teil eines Objektes und nicht über das gesamte Objekt
geschlossen wird.
Anstelle eines notariellen Vertrages reicht für die Provisionsentstehung
auch ein Zuschlag im Rahmen einer Zwangsversteigerung aus, wenn das
Mitbieten durch den Auftraggeber aufgrund unserer Tätigkeit
erfolgte. Sinngemäß gilt als Ausgangsbetrag für die Bestimmung die Höhe
der Maklerprovision der Zuschlagsbetrag.
Die Vergütung wird bei Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages
sofort fällig.
§ 3 Pflichtumfang Makler
§ 3 Pflichtumfang Makler
Apart Immobilien hat keine Pflicht, tätig zu werden gibt keine
Garantie auf Nachweis oder Vermittlung eines Hauptvertrages.
Apart Immobilien darf ausdrücklich auch für den Verkäufer unter
Vereinbarung von Provisionsansprüchen tätig werden (sog.
Doppeltätigkeit). Allerdings darf es zu keiner Interessenkollision im
Hinblick auf den Vertragszweck des vorliegenden Vertrages kommen.
§ 4 Pflichtumfang des Auftraggebers
§ 4 Pflichtumfang des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist bei seiner Suche nach einem geeigneten Objekt
völlig frei. Er darf weitere Makler beauftragen oder auch selbst einen
notariellen Kaufvertrag herbeiführen, ohne Mitwirkung des Maklers.
§ 5 Vertragsdauer
Sollte Apart Immobilien dem Auftraggeber ein Objekt nennen, von dem der
Auftraggeber bereits Kenntnis hatte, so hat der Auftraggeber hierauf
unverzüglich hinzuweisen.
Gleichermaßen wird der Auftraggeber Apart Immobilien unverzüglich darauf
hinweisen, wenn eine weitere Tätigkeit unsererseits nicht mehr notwendig
ist, so insbesondere, wenn anderweitig ein Objekt gefunden wurde,
so z. B. durch Eigenanstrengung. Anderenfalls, also bei verspäteter
so z. B. durch Eigenanstrengung. Anderenfalls, also bei verspäteter
Unterrichtung, hat er die ab dem Zeitpunkt der Verspätung (keine
Unverzüglichkeit) entstehenden Aufwendungen der Apart Immobilien gegen
Nachweis zu erstatten.
Der Auftraggeber hat sämtliche Informationen über Objekte, die zuvor
nicht bekannt waren, vertraulich zu behandeln und keinesfalls an Dritte
weiterzugeben. Werden Informationen weitergegeben und führt dies zu
einem Abschluss eines Hauptvertrages durch einen Dritten, so schuldet
der Auftraggeber die Provision so, als hätte er selbst einen Hauptvertrag
geschlossen.
§ 5 Vertragsdauer
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von
beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 6 Schriftformklausel
§ 6 Schriftformklausel
Änderungen des Vertrags bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Dies
gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.
§ 7 Salvatorische Klausel
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr treten an deren
Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Stand 2013
Stand 2013